Eine Ersatzinvestition 

Für die Hans Eberle AG ist es bereits die zweite Fräsmaschine des gleichen Typs und ersetzt eine bestehende, alte CNC-Universalfräsmaschine. Dank der schnellen Spindel mit max. 15'000 U/min können wir moderne Fräswerkzeuge effizienter einsetzten und auch kleinere Durchmesser mit den korrekten Schnittdaten verwenden. Zudem hat die neue Anlage eine höhere Leistung der Innenkühlung und bringt 40 bar Wasserdruck zur Kühl- und Schmierung der Werkzeuge.
 

27.03.2018 | Zurück zur Übersicht


Änderungen AGB

Wir stellen Ihnen die Anpassungen der Geschäftsbedingungen, per 01. April 2018, vor.

Auftragspauschale

Kleinere Bestellmengen führen zu höheren Rüstkosten-Anteilen bei gleichbleibendem Aufwand für die administrativen Tätigkeiten. Während wir die Rüstkosten in den Kalkulationen mit Staffelpreisen gut abbilden können, geht die Rechnung für die administrativen Tätigkeiten nicht immer auf. Aus diesem Grund führen wir eine Auftragspauschale von CHF 80.00 für Bestellungen mit einem Betrag kleiner als CHF 250.00 ein. Die Auftragspauschale kann umgangen werden, wenn mehrere Positionen auf einer Bestellung zusammengefasst werden oder die Bestellmengen erhöht werden. Das Zusammenfassen mehrerer Positionen auf einer Bestellung führt auch bei den Kunden zu weniger Rechnungen die gebucht und verarbeitet werden müssen. Diese Regelung gilt für B- und C-Kunden. Bei den A-Kunden verfolgen wir die Umsetzung von digitalen Lösungen wie z.B. EDI-Schnittstellen.

Rahmenkontrakte

Rahmenkontrakte dienen dazu, dass das Rohmaterial zu besseren Konditionen beschafft werden kann und die Produktionslose optimiert werden können (z.B. bezüglich Losgrösse, Volumen, Durchlaufzeit oder Kapazität). Dies wirkt sich positiv auf die Preise aus und gewährt den Kunden gleichzeitig kurze Lieferfristen. Rahmenkontrakte orientieren sich an den Planmengen für ein Jahr und sollten somit innert 12 Monaten abgerufen werden.

Generell kann davon ausgegangen werden, dass allfällige Restmengen zum Zeitpunkt des Kontrakt-Endtermins an Lager liegen und ab dann Lagerhaltungskosten anfallen. Ebenfalls hat die Hans Eberle AG sämtliche Vorleistungen erbracht (Einkauf Rohmaterial, Produktion der Teile) und möchte diese in Rechnung stellen können.

Sollten zum Zeitpunkt des Kontrakt Auslaufdatums noch Restmengen an Lager liegen, würden anteilige Kosten für die erbrachten Vorleistungen (Einkauf Rohmaterial, Produktion der Teile) wie auch Lagerkosten anfallen. Wir gewähren unseren Kunden eine Kulanz von 6 Monaten, in denen die Restmengen bezogen werden können. Im 17. Monat nach dem Abschluss des Kontrakts werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Sie die offene Menge innerhalb von 30 Tagen ohne Kostenfolge abrufen können. Anschliessend erhöht sich der Teilepreis automatisch um 3%. Im 23. Monat werden wir Ihnen eine Rechnung zustellen und erwarten Ihren letzten Abruf. Wir erachten diese Lösung als fair und transparent. Im Falle, dass sich der Abruf eines Kontrakts weiter verzögert, sind mit dem Aufschlag unsere Dienstleistungskosten (Lager und Vorleistungen) teilweise gedeckt. Umgehen können Sie diese Kosten mit realistischen Kontraktmengen und einem termingerechten Abruf der Teile.

PS: Laufende Bestellungen und Kontrakte werden nach den „alten“ AGB gehandhabt.

Haben Sie Fragen zu den Anpassungen? Unser Verkaufsteam hilft Ihnen gerne weiter.

Link zum Dokument der ABG ab 01.04.2018